Zum 1. April: Bundestag beschließt Legalisierung von Cannabiskonsum

Zum 1. April: Bundestag beschließt Legalisierung von Cannabiskonsum
2024-02-23
Nach langer politischer Auseinandersetzung hat der Bundestag am Freitag, 23. Februar 2024, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zum kontrollierten Umgang mit Cannabis gebilligt.

Der Bundestag hat eine kontrollierte Freigabe von Cannabis in Deutschland beschlossen. Besitz und Anbau der Droge sollen zum 1. April für Volljährige mit Vorgaben legal werden. 

Dies ist ein historischer Richtungswechsel in der Drogenpolitik.

So soll der Bezug von maximal 25 Gramm pro Tag über nicht kommerzielle Vereine ermöglicht werden. Im Eigenanbau sollen bis zu drei Pflanzen erlaubt sein. Für Minderjährige sollen Besitz und Konsum verboten bleiben.

Kritik an den Plänen des Bundesgesundheitsministerium kam zuletzt von Mediziner-Verbänden sowie aus der Justiz.

Noch nicht klar ist, wie mit der Regelung für Autofahrer umgegangen wird.

Bisher galt ein strenges Cannabis-Verbot im Straßenverkehr. Das soll sich nun ändern: Cannabiskonsum soll ähnlich wie der von Alkohol behandelt werden, mit einem gesetzlichen Grenzwert. Wie hoch dieser ausfällt, steht allerdings noch nicht fest.
Die Abstimmung hierfür liegt noch beim Verkehrsministerium. Der verbindliche THC-Wert für den Straßenverkehr soll bis zum 31. März bekannt gegeben werden.

Verkehrsexperten fordern klare Regeln für Cannabis im Straßenverkehr. „Kiffen hat am Steuer nichts zu suchen“.

Zudem wird die Fahrerlaubnisverordnung angepasst. Führte früher schon der alleinige Besitz von Cannabis zum Entzug des Führerscheins, soll das nun angepasst werden. Missbräuchlicher Konsum oder ein merkbarer Einfluss auf das Verkehrsverhalten wird weiterhin mit dem Entzug der Fahrerlaubnis geahndet.

Im März muss das Vorhaben allerdings noch durch den Bundesrat, um im April wie vorgesehen in Kraft treten zu können.

Das neue Cannabis-Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig. Wenn es am 22. März 2024 dann im Bundesrat behandelt wird, kann dieser in einzelnen Punkten zwar Einwände erheben und damit die Umsetzung verzögern, aber nicht gänzlich stoppen.

​Bis zum Inkrafttreten des Gesetztes gilt aber nicht einfach nichts!!!

Im Gegenteil:

Ordnungswidrig handelt nach aktueller Rechtslage, wer "unter Wirkung" bestimmter berauschender Mittel - zu denen Cannabis gehört - ein Kraftfahrzeug führt.
Und eine solche Wirkung liegt vor, wenn die Substanz im Blut überhaupt nachgewiesen werden kann.

In der Rechtsprechung hat sich aber ein Wert von 1 Nanogramm THC pro 100 Milliliter Blut etabliert – ab dann drohen laut Verkehrsministerium Sanktionen: bis zu 3.000 Euro Geldbuße, bis zu drei Monate Fahrverbot sowie zwei Punkte in der Flensburger Datei.

Ausgenommen ärztlich verschriebener Cannabis als Arzneimittel